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Neukölln verlängert Schulhort-Anmeldefrist für Erstklässler bis 31. Mai

Das Jugendamt registriert weniger Anträge als angemeldete Erstklässler. Eltern können die Betreuung im Hort jetzt noch bis Ende Mai beantragen, sonst droht ab August eine Lücke.

Von Jens Rethfeld | 11. Mai 2026
Neukölln verlängert Schulhort-Anmeldefrist für Erstklässler bis 31. Mai © Yasemin Korkmaz
Eltern in Neukölln haben jetzt bis Ende Mai Zeit, ihre künftigen Erstklässler für den Schulhort anzumelden.

Eltern künftiger Erstklässler in Neukölln bekommen eine zweite Chance: Das Bezirksamt hat die Anmeldefrist für die ergänzende Förderung und Betreuung an den Grundschulen, kurz Hort oder eFöB, bis zum 31. Mai 2026 verlängert.

Ursprünglich endete die Frist bereits am 30. April.

Wer den Termin verpasst hat, sollte den Antrag jetzt zügig nachreichen, sonst droht ab dem ersten Schultag eine Betreuungslücke.

Was dich erwartet

Warum die Frist verlängert wurde

Im Jugendamt sind bislang spürbar weniger Anträge eingegangen als Kinder zur Einschulung gemeldet wurden.

Konkret stehen rund 3.400 angemeldeten Erstklässlern aktuell nur etwa 2.600 Hortanträge gegenüber, eine Lücke von rund 800 Kindern.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass viele Familien die separate Antragspflicht schlicht übersehen haben.

Die Verlängerung soll Eltern eine Erinnerung sein und gleichzeitig eine Lücke bei der Betreuung ab dem 1. August vermeiden.1

Hort ist nicht automatisch

Auch Kinder, die zuvor eine Kita besucht haben, rutschen nicht automatisch in den Hort.

Anders als beim Kita-Gutschein, der bis zur Einschulung gilt, ist für die ergänzende Betreuung in der Grundschule ein eigener Antrag erforderlich.

Wer keinen Antrag stellt, riskiert nach dem 31. Juli eine Betreuungslücke, die viele Familien organisatorisch hart trifft.

Berufstätige Eltern hätten dann ab dem ersten Schultag im August keinen Anspruch auf Nachmittagsbetreuung.

Beitragsfrei für die Klassen 1 bis 3

Eine gute Nachricht für Eltern: Die eFöB ist seit dem 1. August 2023 für die Klassenstufen 1 bis 3 beitragsfrei.

Es fallen lediglich Beiträge für das Mittagessen an, derzeit 37 Euro pro Monat.

Ab Klasse 4 wird die Betreuung wieder einkommensabhängig berechnet, mit einem maximalen Elternbeitrag von rund 159 Euro.

Das senkt die finanzielle Hürde für berufstätige Familien in den ersten Grundschuljahren deutlich.

Wie und wo der Antrag eingereicht wird

Die Antragsformulare gibt es in den Sekretariaten der Grundschulen und online auf den Seiten des Neuköllner Jugendamtes.

Eingereicht werden können sie persönlich am Briefkasten des Jugendamtes im Rathaus Neukölln oder per Post an: Jugendamt Kindertagesbetreuung, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin.

Wichtig: Der Antrag muss in jedem Fall im Original mit Unterschrift vorliegen, ein Fax oder eine E-Mail-Kopie reichen nicht.

Eltern, die Hilfe beim Ausfüllen brauchen, können sich an das FamilienserviceBüro in der Hermannstraße 214 bis 216 (7. Etage, Aufgang B) wenden.

Beratungszeiten und Kontakt

Das FamilienserviceBüro ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr geöffnet.

Freitags steht das Team von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung, eine Voranmeldung ist nicht nötig.

Die Beratung ist auch in türkischer und arabischer Sprache möglich, ein Dolmetscher kann auf Wunsch hinzugezogen werden.

Eltern, die die Stadtteildaten rund um Neuköllns wachsende Familien einordnen möchten, finden Kontext in unserer Auswertung zu Neuköllns Kindern und Migrationsgeschichte.

Was passiert nach dem 31. Mai?

Nach Fristende werden Anträge zwar weiter angenommen, ihre Bearbeitung verzögert sich aber deutlich.

Im Jugendamt gilt ab Juni eine Bearbeitungszeit von bis zu acht Wochen, in den Sommerferien kann sich das weiter ziehen.

Familien, die in den Sommerferien ohne gesicherte Hortzusage dastehen, müssen mit Wartezeiten bis weit in den August rechnen.

Auch deshalb rät das Bezirksamt: Lieber jetzt einen Termin im Jugendamt vereinbaren als später Lücken überbrücken.

Wenn der Wunschhort voll ist

Eltern haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz, aber nicht automatisch auf den der Wunschschule.

Ist die eFöB an der zugewiesenen Grundschule belegt, bietet das Jugendamt Plätze in benachbarten Einrichtungen an.

In Einzelfällen kommen auch freie Träger und Kinderläden als Übergangslösung in Frage.

Wer länger pendeln muss, kann beim Jugendamt einen formlosen Antrag auf Erstattung der zusätzlichen Fahrtkosten stellen.

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Jens Rethfeld
Jens Rethfeld
Freier Journalist

Freiberuflicher Journalist, Neuköllner seit der Jahrtausendwende – also noch vor dem großen Hype. Schreibt mit Leidenschaft über seinen Bezirk, ohne die Gentrifizierungsdebatte zu scheuen.

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