Das Bezirksamt Neukölln schlägt Alarm: Ein Hauseigentümer wird gezwungen, seine Kurzzeitvermietungen zu stoppen. Der Grund sind Mikro-Apartments im Milieuschutzgebiet, und das könnte weitreichende Folgen haben. Wie angespannt die Lage für Mieter im Bezirk ist, zeigt auch der Fall der Wohnungsbewohner in Neukölln ohne Heizung.1
14 Wohnungen wurden in winzige Einheiten aufgeteilt, maximal elf Quadratmeter groß, Miete bis zu 700 Euro monatlich. Wer denkt hier nicht sofort an Geschäftemacherei auf dem Rücken von Wohnungssuchenden?
Das perfekte Geschäftsmodell für Investoren
Was dem Hauseigentümer vorgeworfen wird, ist eigentlich ganz clever kalkuliert: Die Verträge laufen maximal ein Jahr, das heißt, die Mietpreisbremse greift nicht.1 Kurzzeitmieten unterliegen anderen Regeln als reguläre Mietverträge, und das macht sie für Investoren attraktiv. Aber genau das ist das Problem.
Der Bezirk sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Gemeinwohl. Nach Auffassung des Bezirks trägt dieses Geschäftsmodell dazu bei, die angestammte Bevölkerung zu verdrängen, genau das, was Milieuschutzgebiete verhindern sollen.
Kampf für bezahlbares Wohnen
Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) hat das klare Ziel: Neukölln soll nicht zur Spielwiese von Investoren werden, die mit Wohnraum Kasse machen.2 Der Bezirk untersagt daher seit Kurzem in Milieuschutzgebieten die möblierte und befristete Vermietung von Neubauwohnungen, und auch der Bau von Mikro-Apartments wird nach Möglichkeit gestoppt.
Ein Präzedenzfall mit großer Bedeutung
Natürlich wehrt sich der Hauseigentümer: Widerspruch beim Bezirk ist bereits eingereicht. Der Stadtrat rechnet damit, dass der Fall vor dem Verwaltungsgericht landet. Und wenn Neukölln gewinnt? Dann könnte das ein Präzedenzfall werden, für alle Berliner Milieuschutzgebiete.
Das wäre ein großer Sieg für die Nachbarschaften, die längst müde sind, zuzusehen, wie ihre Kieze sich verändern. Wohnen ist Menschenrecht, nicht Spekulationsobjekt.